Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Grundsätze unserer Zusammenarbeit.
Artikel 1. Definitionen
In diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen: „Vikingleads“: der Auftragnehmer, handelnd unter dem Namen Vikingleads.nl; „Auftraggeber“: die natürliche oder juristische Person, mit der Vikingleads einen Vertrag abschließt; „MQL“ (Marketing Qualified Lead): ein Interessent, der nachweisbares kommerzielles Interesse zeigt und innerhalb der vorab schriftlich festgelegten Zielgruppenkriterien fällt; „Kampagne“: die vereinbarten Arbeiten, wie im Angebot oder in der Kampagnen-Intake festgelegt.
Artikel 2. Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Vikingleads. Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen. Abweichungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
Artikel 3. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und gültig für die darin genannte Frist. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch die gemeinsame Festlegung der Kampagnen-Intake, einschließlich Zielgruppendefinition und MQL-Kriterien, zustande.
Artikel 4. Ausführung der Dienstleistungen
Vikingleads liefert B2B-Daten und DMU-Daten und führt Managed-Outreach-Kampagnen zur Generierung von MQLs durch. Vikingleads erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Können, entsprechend den Anforderungen guter fachlicher Praxis. Alle von Vikingleads genannten (Liefer-)Fristen sind indikativ und niemals verbindliche Endtermine.
Artikel 5. Daten und Qualität
Vikingleads erstellt Datensätze selbst aus öffentlichen und geschäftlichen Quellen und verifiziert diese manuell. Trotz dieser Sorgfalt kann ein angemessenes Maß an Ungenauigkeit in den Quelldaten nicht ausgeschlossen werden; dies berechtigt nicht zu einer Minderung der Vergütung, sofern Vikingleads die vereinbarten Verifizierungs- und Qualitätsverfahren eingehalten hat.
Artikel 6. MQL-Qualifikation und Widerspruch
Ein Lead gilt als MQL, wenn der Interessent nachweisbares kommerzielles Interesse zeigt und innerhalb der vorab schriftlich festgelegten Zielgruppenkriterien fällt. Einwände gegen die Qualifikation eines bestimmten MQL müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich und begründet eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der MQL als akzeptiert.
Artikel 7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung und folgt übergebenen MQLs innerhalb der vereinbarten Frist nach. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte.
Artikel 8. Vergütung und Zahlung
Managed Outreach umfasst eine feste monatliche Vergütung von 299 € sowie einen pro Kampagne vereinbarten Betrag pro geliefertem MQL. Für reine Datenlösungen gilt ein vorab erstelltes Preisangebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, und es wird der gesetzliche Handelszins fällig.
Artikel 9. Keine Erfolgsgarantie
Vikingleads bemüht sich um die Schaffung kommerziellen Interesses, garantiert jedoch keine bestimmte Anzahl an MQLs, Terminen, Aufträgen oder Umsatz. Die Dienstleistung hat den Charakter einer Bemühensverpflichtung.
Artikel 10. Geistiges Eigentum
Alle von Vikingleads entwickelten Methoden, Prozesse, Vorlagen und Kampagnenmaterialien bleiben Eigentum von Vikingleads. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Gelieferte Daten dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Artikel 11. Haftung
Die Gesamthaftung von Vikingleads ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden beschränkt, höchstens jedoch auf den Betrag, den der Auftraggeber in den drei Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an Vikingleads gezahlt hat. Die Haftung für indirekte Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn und ausgebliebenen Einsparungen, ist ausgeschlossen.
Artikel 12. Laufzeit und Kündigung
Alle Zusammenarbeiten beginnen immer mit einer 3-monatigen Pilotphase. Am Ende dieser Pilotphase bewerten beide Parteien gemeinsam die Ergebnisse. Bei gegenseitiger Zufriedenheit wird die Zusammenarbeit in Jahresverträgen fortgesetzt, jeweils mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor dem Enddatum. Vikingleads ist berechtigt, die Arbeiten auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Artikel 13. Höhere Gewalt
Vikingleads ist im Falle höherer Gewalt, einschließlich Störungen der Internet- oder E-Mail-Infrastruktur und behördlicher Maßnahmen, nicht zur Erfüllung von Verpflichtungen verpflichtet. Dauert die höhere Gewalt länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie voneinander erhalten, streng vertraulich und verwenden diese ausschließlich zum Zweck des Vertrags.
Artikel 15. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Auf den Vertrag ist niederländisches Recht anwendbar. Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem Vikingleads ansässig ist. Tragen Sie hier vor dem Livegang den Sitz und die Handelsregisternummer ein.